Der Kanton Zürich fördert den Ersatz fossiler Heizungen durch erneuerbare Heizsysteme grosszügig. Wer seine Öl- oder Gasheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, profitiert von kantonalen Förderbeiträgen, möglichen Gemeinde-Zuschüssen und Steuerabzügen. In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen, welche Beiträge 2026 gelten, welche Bedingungen erfüllt sein müssen und wie der Prozess von der Antragstellung bis zur Auszahlung abläuft.
- Zusammenfassung
- Luft-Wasser-Wärmepumpe: ab CHF 2’900 Förderbeitrag (≤ 15 kW), darüber CHF 160 pro zusätzliches kW
- Sole-Wasser / Erdsonde: ab CHF 6’800 (≤ 15 kW), darüber CHF 420 pro zusätzliches kW
- Bonus bei Elektroheizungsersatz: bis CHF 15’000 pauschal für Wärmeverteilung
- Steuerabzug: energetische Sanierung vollständig absetzbar im Kanton ZH
- Wichtig: Fördergesuch muss vor Baubeginn eingereicht und bewilligt werden
